Definitionen:
Geschlechtskrankheiten sind infektiöse Erkrankungen,
für die in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund des „Gesetzes zur
Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten” vom 23. Juli 1953 besondere
Vorschriften und Bedingungen gelten.
Geschlechtskrankheiten im Sinne des Gesetzes sind: